Beitragsordnung

Aufgrund von § 7 der Vereinssatzung haben die Mitglieder in der Hauptversammlung vom 17.10.2019 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:

§ 1 Grundsatz

  1. Die Beitragsordnung regelt in Ergänzung der Bestimmungen der Vereinssatzung alle Einzelheiten über das Entstehen, die Fälligkeit und die Höhe des Mitgliedsbeitrages (Jahresbeitrag)von der Zahlung und Erlass bereits fällig gewordener Mitgliederbeiträge.
  2. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Die wichtigsten Verpflichtungen nach Maßgabe dieser Beitragsordnung sind in die Beitrittserklärung aufzunehmen.

§ 2 Entstehen und Fälligkeit des Mitgliederbeitrages

  1. Der Mitgliederbeitrag entsteht mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags, im Übrigen zum 01.01. eines jeden Jahres.
  2. Bei Neuaufnahme eines Mitgliedes ist der Mitgliedsbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung der Mitgliedschaft fällig.

§ 3 Beitragseinzug, Verzugsfolgen

  1. Die Mitglieder sind gehalten, am SEPA – Lastschriftsverfahren teilzunehmen.
  2. Rückständige Beitragsforderungen werden einmal schriftlich gemahnt. Der Zuschlag für diese Mahnung beträgt = 2,00 €

§ 4 Beitragshöhe

  1. Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Beitragsordnung. Die Änderung beschließt die Mitgliederversammlung.
  2. Der Vorstand entscheidet über Stundungs- und Erlassanaträge für Mitgliedsbeiträge nach Lage des Einzelfalls.
  3. Für die Erhebung und Festsetzung von Umlagen gilt §7 der Vereinsatzung.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 17.10.2019 in Kraft. Sie ersetzt teilweise den § 6 der Satzung vom 16.05.2014 bezüglich der Mitgliederbeiträge.

Aspach, den 17.10.2019
Der Vorstand


Anlage 1 zur Beitragsordnung vom 17.10.2019

Jahresbeitrag

1 Unternehmen oder 1 Person 75,-- € – 1 Stimmrecht

Hat ein Mitglied mehrere Unternehmen angemeldet oder melden sich mehrere Unternehmen als Mitglied an die zu einem Verband gehören, so gelten die folgenden Staffelpreise:

2 Unternehmen 50,-- € – 2 Stimmrechte
3 – 4 Unternehmen 225,-- € – 3 Stimmrechte
Ab 5 Unternehmen 375,-- € – 5 Stimmrechte

Der Vorstand