Aufgrund von § 7 der Vereinssatzung haben die Mitglieder in der Hauptversammlung vom 17.10.2019 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:
§ 1 Grundsatz
- Die Beitragsordnung regelt in Ergänzung der Bestimmungen der Vereinssatzung alle Einzelheiten über das Entstehen, die Fälligkeit und die Höhe des Mitgliedsbeitrages (Jahresbeitrag)von der Zahlung und Erlass bereits fällig gewordener Mitgliederbeiträge.
- Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Die wichtigsten Verpflichtungen nach Maßgabe dieser Beitragsordnung sind in die Beitrittserklärung aufzunehmen.
§ 2 Entstehen und Fälligkeit des Mitgliederbeitrages
- Der Mitgliederbeitrag entsteht mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags, im Übrigen zum 01.01. eines jeden Jahres.
- Bei Neuaufnahme eines Mitgliedes ist der Mitgliedsbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung der Mitgliedschaft fällig.
§ 3 Beitragseinzug, Verzugsfolgen
- Die Mitglieder sind gehalten, am SEPA – Lastschriftsverfahren teilzunehmen.
- Rückständige Beitragsforderungen werden einmal schriftlich gemahnt. Der Zuschlag für diese Mahnung beträgt = 2,00 €
§ 4 Beitragshöhe
- Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Beitragsordnung. Die Änderung beschließt die Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand entscheidet über Stundungs- und Erlassanaträge für Mitgliedsbeiträge nach Lage des Einzelfalls.
- Für die Erhebung und Festsetzung von Umlagen gilt §7 der Vereinsatzung.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 17.10.2019 in Kraft. Sie ersetzt teilweise den § 6 der Satzung vom 16.05.2014 bezüglich der Mitgliederbeiträge.
Aspach, den 17.10.2019
Der Vorstand
Anlage 1 zur Beitragsordnung vom 17.10.2019
Jahresbeitrag
1 Unternehmen oder 1 Person 75,-- € – 1 Stimmrecht
Hat ein Mitglied mehrere Unternehmen angemeldet oder melden sich mehrere Unternehmen als Mitglied an die zu einem Verband gehören, so gelten die folgenden Staffelpreise:
2 Unternehmen 50,-- € – 2 Stimmrechte
3 – 4 Unternehmen 225,-- € – 3 Stimmrechte
Ab 5 Unternehmen 375,-- € – 5 Stimmrechte
Der Vorstand